EINREISEBESTIMMUNGEN

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreise- und Reisebstimmungen betreffend der COVID-Pandemie unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/namibia/ oder https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/namibia-node/namibiasicherheit/208314 !

Wichtige Information zur Einreise !

Österreichische und Deutsche Staatsbürger können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage pro Kalenderjahr nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage pro Kalenderjahr) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visa von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.

 

Es wird darauf hingewiesen,  dass die mit dem "Vistors Entry Permit" (Einreisestempel) erteilte Aufenthaltsgenehmigung häufig einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen umfasst. Es wird daher dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen.

Ein-/Ausfuhrbestimmungen

Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von N$ 50.000,-erlaubt. Die Mitnahme von Fremdwährung und Reiseschecks ist unbegrenzt erlaubt, jedoch über einem Betrag über N$ 5.000,-- bei der Einreise deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro in bar (die am besten gleich bei der Ankunft am Flughafen in Namibische Rand gewechselt werden!)und Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 2 l Wein und 1 l Spirituosen). Geschenke können bis zu einem Betrag von N$ 1.250,- eingeführt werden.

 

Die Ausfuhr der Landeswährung ist für Touristen nur bis zum gleichen Betrag erlaubt, der eingeführt worden ist, solange die Ausreise innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Für Reisen zwischen Botswana, Lesotho, Namibia und Swaziland gibt es keine Beschränkungen, da diese Mit­glieder der SACU (Southern African Customs Union) sind.
Der Export von Lebensmitteln unterliegt einer Genehmigungspflicht.

Für Jagdtrophäen und Felle werden allerdings Ausfuhrgenehmigungen verlangt, die von allen seriösen Präparatoren und Fachgeschäften ausgestellt werden.

 

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Versicherung

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Impfungen

Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet mit Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig).

 

Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A & B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten weltweit eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und Tollwut.

 

Malariaprophylaxe (insbesondere die Verwendung wirksamer Mückenabwehrmittel auf Haut und Kleidung) für die nördlichen Landesteile (insbesondere Etoscha-Park und Caprivi) wird angeraten.

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